"Bunter Kreis" - Fachinformationen
Fachinformationen
Das Case Management
Die Methode des Case Managements ist eine Grundvoraussetzung für die Arbeit beim BUNTEN KREIS. Die komplexe Problemlage der Familien erfordert eine hohe Fachkompetenz in der Nachsorge. So werden die in den Familien tätigen Kinderkrankenschwestern grundsätzlich zur Case-Managerin ausgebildet. Die Methode des Case Managements wird auf der Fall- und der Systemebene durchgeführt.
Auf der Fallebene steht der Patient mit seinen Bezugspersonen im Mittelpunkt.
Das Case Management läuft strukturiert in mehreren Schritten ab:
- Die Case Managerin erfasst die individuelle Problemsituation und orientiert sich dabei an den Bedürfnissen der Betroffenen, egal ob es pflegerische, finanzielle, soziale, psychologische oder seelsorgerische sind.
- Gemeinsam mit der Familie wird ein Hilfeplan erarbeitet. Eltern, die unvorbereitet mit einer Krankheit, Behinderung oder Krise konfrontiert werden, sind häufig überfordert und sind dankbar für Aufklärung, Strukturierung und Einschätzung von Versorgungsprioritäten.
- Die geplanten Hilfen werden umgesetzt: Die Case Managerin koordiniert, vernetzt und begleitet, zusätzlich beobachtet und kontrolliert sie den Verlauf der Maßnahmen.
- Abschließend wird überprüft, ob die im Hilfeplan vereinbarten Ziele erreicht wurden. Wenn nötig, wird die Situation erneut analysiert und mit einem neuen Hilfeplan angegangen.
Gemäß dem Leitprinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ werden die Betroffenen zum selbständigen Problemlösen angeleitet, damit die Familie möglichst bald alleine zurechtkommt. Die Case Managerin bleibt in der Regel über die gesamte Betreuungsdauer gleich: So kann sich Vertrauen aufbauen und sie kann ein Gespür für wichtige, jedoch nicht ausgesprochene Probleme bekommen.
Auf der Systemebene fördern die Case Managerinnen die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, die für schwer und chronisch kranke Kinder und Jugendliche da sind, unabhängig davon, ob sie ambulant oder stationär tätig sind. Zur systemischen Case-Management-Arbeit gehört die Analyse der Hilfsangebote einer Region, die Kontaktaufnahme mit entsprechend verantwortlichen Helfern, die Zusammenarbeit mit Kinder- oder Reha-Kliniken, Ärzten, Förder- und Beratungsstellen, Therapeuten, Krankenkassen, Selbsthilfegruppen etc. Wird Nachsorge nach der Methode Case Management durchgeführt, steht nicht die Konkurrenz, sondern die Vernetzung der Einrichtungen im Vordergrund, damit für die Familie die bestmöglichen Hilfen organisiert werden. (Qualitätsverbund, 2005:14f)
Sozialmedizinische Nachsorge
Durch § 43, Abs. 2 des SGB V ist sozialmedizinische Nachsorge als Leistung der Krankenkassen festgeschrieben.
Damit wurde ein lang gehegter Wunsch vieler Kinderärzte Wirklichkeit: die professionelle Nachbetreuung nach stationärer Behandlung mit dem Ziel, frühere Entlassungen zu ermöglichen und die Häufigkeit von Wiedereinweisungen zu mindern. Zum 01.01.2009 erlangte die Nachsorge den Status der Regelleistung, d.h. Nachsorge ist keine "Kann-Leistung" mehr, sondern alle gesetzlich versicherten Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch .
Sozialmedizinische Nachsorge bedeutet, dass ausgebildete Nachsorgemitarbeiter das Kind und seine Familie von der stationären Behandlung/ Rehabilitation ab begleiten und einen reibungslosen Übergang in die häusliche Pflege sowie die weitere ambulante Behandlung sicherstellen.
Sozialmedizinische Nachsorge ist besonders sinnvoll bei schwerst- und chronisch kranken Kindern und wenn mit einer längeren Therapie oder mit wiederholten stationären Behandlungen zu rechnen ist.
Sozialmedizinische Nachsorge fokussiert nicht nur auf den kindlichen Patienten, sondern bezieht die gesamte Familie mit ein. Viele organisatorische, finanzielle, soziale und nicht zuletzt psychische Katastrophen, die oft im Gefolge der Krankheit eines Kindes innerhalb der Familien entstehen, können so früh erkannt und häufig abgewendet werden. Der volkswirtschaftliche Nutzen ist beträchtlich.
Sozialmedizinische Nachsorge bedarf zu ihrer Umsetzung professioneller Strukturen. Vom Qualitätsverbund Bunter Kreis und dem beta Institut wurden in jahrelanger wissenschaftlicher Arbeit die theoretischen und praktischen Grundlagen erarbeitet, die den Gesetzgeber zur Neuformulierung des § 43 SGB V veranlassten.
Ohne das Engagement dieser beiden Institutionen, unterstützt durch die betapharm Nachsorgestiftung, gäbe es heute keine pädiatrische Nachsorge in Deutschland.
Weiterführende Links
- "Bunter Kreis" Deuschland (www.bunter-kreis-deutschland.de)
- Menschenskind - Verein zur Förderung der Betreuung und Beratung kranker Kinder und Ihrer Familien e.V. (www.menschenskind.org)
- Geschwisterkinder (www.geschwisterkinder.de)